Rechtsanwaltskanzlei
Wesley Legal – Solicitors and Advocates
Sebastian Szulkowski
Wronia 45 / 175
00-840 Warschau
Sebastian Szulkowski ist ein englischer Jurist, der sich auf Fragen des englischen Zivilrechts spezialisiert hat.
Er befasst sich mit Angelegenheiten mit internationalem Bezug, insbesondere in Ländern des “Common Law” (d. h. England / USA, Kanada) und in Polen.
Sebastian ist seit über 13 Jahren in britischen (Londoner) Anwaltskanzleien tätig; derzeit berät er unsere Kunden in Fällen mit internationalem Bezug.
WIRTSCHAFTSRECHT – STRAFRECHT / ENGLISCHES ZIVILVERFAHREN
A (Schweden) -v- S (Polen) – Court of Appeal in London (Vereinigtes Königreich)
Mitglied des Anwaltsteams in einem Fall, der die Auslegung des Rechts, vor einem englischen Gericht verklagt zu werden, und Fragen des geistigen Eigentums betraf, vor dem High Court (Chancery Division, High Court) und anschließend vor dem Court of Appeal in London.
Der Court of Appeal in London erklärte die Klage gegen die Mandanten für unzulässig. Der Fall hat einen wichtigen Präzedenzfall für internationale Rechtsstreitigkeiten im Vereinigten Königreich geschaffen, indem er den so genannten “Relevanztest” für grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeitsrecht und geistiges Eigentum entwickelt hat.
D N. Ltd. -v- S C (POLSKA)
Beratung und Vertretung (zusammen mit polnischen Anwälten) in einem Fall von so genanntem “groß angelegtem Diebstahl” zum Nachteil eines im Vereinigten Königreich ansässigen Transportunternehmens.
Zusammen mit den polnischen Anwälten erreichte er vor dem polnischen Gericht die Verurteilung eines Straftäters, der 1,3 Mio. PLN gestohlen hatte, und die Verhängung einer Haftstrafe
Er erwirkte zahlreiche Sicherheitsanträge gegen das Eigentum des Täters und ein Urteil, in dem das Gericht eine vollständige Entschädigung anordnete.
H Ltd (Hongkong) -v- B. (Bank) Plc. (VEREINIGTES KÖNIGREICH)
Er beriet ein in Hongkong ansässiges Unternehmen im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung einer englischen Bank für die unsachgemäße Ausführung der Überweisungsaufträge ihres Mandanten.
Die englische Bank beanstandete die fehlerhafte Überweisung, aber nach seiner Intervention erhielt der Mandant den gesamten Überweisungsbetrag zurück.
Der Mandant konnte eine hohe Geldstrafe, ein Gerichtsurteil und ein Strafregister vermeiden.
KP Sarl und ZZ -v- B. (Bank) Plc. (VEREINIGTES KÖNIGREICH / POLEN / FRANKREICH)
Er erwirkte zwei Anordnungen zur Aufhebung des Bankgeheimnisses und zur Offenlegung von Informationen, bei denen zwei Londoner Banken Beklagte waren.
Die Konten der Bank wurden zur Begehung einer Straftat verwendet (Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität zum Nachteil eines französischen und eines polnischen Unternehmens).
Beide Verfahren wurden von den Rechtsvertretern der Bank in vollem Umfang mit der Begründung angefochten, dass die Offenlegung von Dokumenten für die Zwecke von in anderen Ländern geführten Verfahren unzulässig sei.
VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN
DD -v- PA (VEREINIGTES KÖNIGREICH)
Er vertrat einen Mandanten in einem Fall, in dem es um die strittige Vollstreckung eines vor dem Bezirksgericht in Barnet (London) ergangenen Urteils ging.
Herr Szulkowski erwirkte Sicherheiten für die Bankkonten, Immobilien und Grundstücke des Beklagten.
Er führte auch dazu, dass das Verfahren vor dem Berufungsgericht in London wegen der Unzulässigkeit der Behauptungen des Gegners und wegen Verfahrensfehlern eingestellt wurde.
PP -v- FA (UK/US)
Für seine Mandantin erwirkte Herr Szulkowski ein Urteil vor dem Gericht in Willesden (London) und erwirkte anschließend zusammen mit Anwälten aus den USA eine Sicherheit für eine Immobilie in Chicago, USA. Die Immobilie des Gegners unseres Mandanten musste aufgrund der hohen Summe, die im Gerichtsverfahren erzielt wurde, verkauft werden.
NICHT STREITIGE ANGELEGENHEITEN
Fall C. aus Krakau (nicht strittiger Fall)
Herr Szulkowski stellte einen der größten Softwarehersteller in Polen vor und beriet ihn anschließend im englischen Vertrags- und Eigentumsrecht.
Verträge auf der Grundlage des englischen Rechts
Für seinen Mandanten, ein in Polen ansässiges Unternehmen, das im Lebensmittel- und Getränkesektor tätig ist, entwickelte und implementierte Herr Szulkowski ein neues Geschäftsmodell, das eine Geschäftstätigkeit nach englischem Recht und anschließend auch eine internationale Expansion ermöglicht.
Für seinen in der Baubranche tätigen Mandanten mit Sitz in London erstellte er Geschäftsbedingungen, um die Einfuhr von speziellen Baumaterialien aus den Vereinigten Staaten zu ermöglichen.
Universität London – Jura
“Ich hatte einen Berufungsfall, bei dem es um ein Urteil eines niedrigeren Gerichts in Sachen Umweltverschmutzung ging – ich wurde angeklagt, dass ich eine schwere Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt verursacht hatte. Dank Sebastian konnte ich gegen das Urteil Berufung beim Berufungsgericht in London einlegen. Vielen Dank für deine Hilfe, Sebastian, ohne dich hätte das ziemlich unangenehme Folgen haben können.”
“Sebastian befasste sich mit meinem Auslieferungsverfahren vom Vereinigten Königreich nach Polen. Der Fall betraf eine Strafe, die ich im Zusammenhang mit Trunkenheit am Steuer im Verkehr erhalten hatte. Das Problem, das ich hatte, war, dass ich nicht wusste, dass ich sie bekommen hatte. Herr Sebastian hat sich recht schnell in die Angelegenheit eingearbeitet. In buchstäblich wenigen Tagen gelang es uns, Einsicht in die Akten des Bezirksgerichts zu erhalten, das mich verurteilt hatte, was zeigte, dass es nicht zumutbar war, dass ich von dem Urteil in Polen wusste. Darüber hinaus erklärte ein Gericht im Vereinigten Königreich, dass es aufgrund der Geringfügigkeit des Falles eine Auslieferung nicht zulassen würde. Ich möchte Herrn Sebastian für sein Engagement in diesem Fall danken.”
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